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    • Sebi99, 19. Mai 2012 Cooles Fahrzeug
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    3. April 1885: Gottlieb Daimler meldet die „Standuhr“ zum Patent an

    von Philipp Deppe | 3.April 2010

    Der Antrieb ist der Schlüssel zum modernen Automobil – das ist heute so, und es ist in den Pioniertagen des Kraftfahrzeugs nicht anders gewesen.

    3. April 1885: Gottlieb Daimler meldet die „Standuhr“ zum Patent an

    Somit ist der Einzylinder-Motor mit stehendem Zylinder, wegen seines charakteristischen Aussehens „Standuhr“ genannt und von Gottlieb Daimler am 3. April 1885 zum Patent angemeldet (Deutsches Reichspatent DRP 34926), eine Schlüsselerfindung.

    3. April 1885: Gottlieb Daimler meldet die „Standuhr“ zum Patent an

    Denn weil er für damalige Verhältnisse vergleichsweise leistungsfähig und kompakt ist, lässt er damals die Vision eines Fahrzeugs ohne ziehende Pferde in greifbare Nähe rücken. Und richtig: 1885 bauen die beiden Techniker die „Standuhr“ zunächst in ein Zweirad. 1886 folgen ein vierrädriger Motorwagen und ein Boot.

    Die Vorgeschichte der „Standuhr“ beginnt im Jahr 1882, als Gottlieb Daimler und Wilhelm Maybach in Cannstatt die Arbeiten an einem schnelllaufenden Viertaktmotor mit geringem Gewicht aufnehmen. Eine große Herausforderung stellt dabei die Zündung dar, um höhere Drehzahlen und damit eine höhere Leistung als bei vorherigen Verbrennungsmotoren zu erzielen. Maybach widmet sich zunächst diesem Problem, arbeitet sich durch zahllose Patentschriften und findet schließlich den Hinweis auf die Möglichkeit einer ungesteuerten Glührohrzündung in der Patentschrift des Engländers Watson, die sich für die angestrebten hohen Drehzahlen als geeignet erweist.

    3. April 1885: Gottlieb Daimler meldet die „Standuhr“ zum Patent an

    Nach Überwinden dieser Hürde geht es um das Arbeitsverfahren des Versuchsmotors. Aus ihrer Tätigkeit bei der Gasmotorenfabrik Deutz ist beiden das Viertaktprinzip bestens vertraut. Sie wählen es, wohl wissend, dass Ottos Viertaktpatent DRP 532 noch gültig ist, gekoppelt allerdings an die von Otto angenommene schichtenförmige Ladung des Zylinders und eine langsame Verbrennung des Gasgemischs. Daimler begründet daher seinen Patentanspruch in der Patentschrift zum DRP 28022 für den ungekühlten, wärmeisolierten Motor mit ungesteuerter Glührohrzündung unter anderem mit einer Explosion und rascher Verbrennung.

    1883 läuft der Versuchsmotor erstmals. Aus einem Hubraum von rund 100 Kubikzentimetern entwickelt er eine Leistung von rund 0,18 kW bei 600/min, deutlich mehr als die bis dahin bei Gasmotoren üblichen 120/min. Seine wichtigste Innovation ist die Glührohrzündung, die eine sichere Zündung gewährleistet und somit die gewünschte Drehzahlsteigerung ermöglicht. Der Versuchsmotor ist kompakt und leicht, eignet sich also nicht nur für den stationären Einsatz, sondern auch und vor allem für den Einbau in Fahrzeuge. Die wesentlichen Konstruktionsziele sind erreicht.

    Die „Standuhr“ entsteht
    Die folgende verbesserte Ausführung verwandelt den zunächst liegend gebauten Motor in ein stehendes Aggregat – die „Standuhr“. Er bildet die Basis der Patentanmeldung zum DRP Nr. 34926. Die „Standuhr“ hat ein geschlossenes Kurbelgehäuse, auf dem der luftgekühlte Zylinder steht. Das Einlassventil, „Schnüffelventil“ genannt, öffnet und schließt automatisch mit Hilfe von Unterdruck. Das Auslassventil wird durch die von Daimler erfundene Kurvennutensteuerung betätigt, die gleichzeitig auch die Drehzahl steuert.

    Erstmals gelangt der von Maybach entwickelte „Schwimmer“-Vergaser zum Einsatz, nach heutiger Lesart ein Oberflächen-Vergaser, der den problemlosen Betrieb mit Benzin erst ermöglicht. Ein später wieder eliminiertes Kolbenbodenventil zur zusätzlichen Ladung ist ein weiteres Merkmal des Motors. Der Einzylinder wiegt
    60 Kilogramm, hat einen Hubraum von 264 Kubikzentimetern und leistet 0,37 kW bei jetzt schon 700/min – aus damaliger Sicht beeindruckende Werte.

    3. April 1885: Gottlieb Daimler meldet die „Standuhr“ zum Patent an

    1885 bauen Daimler und Maybach die „Standuhr“ in ein hölzernes Zweirad ein, das als erster Versuchsträger fungiert und nebenbei als erstes Motorrad der Welt Geschichte schreibt. Die Kraftübertragung erfolgt von der Motorriemenscheibe über einen Treibriemen zum Hinterrad. Zwei Geschwindigkeiten sind möglich: Je nach gewählter Riemenscheibe 6 oder 12 km/h. Im November des gleichen Jahres legt Gottlieb Daimlers Sohn Adolf mit diesem „Reitwagen“ genannten Fahrzeug die drei Kilometer lange Strecke zwischen Cannstatt und Untertürkheim ohne Probleme zurück – damit ist es der erste rollende Beweis, dass die Verbrennungsmaschine ein vom Menschen kontrolliertes Straßenfahrzeug antreiben kann.

    Im Laufe des Jahres 1886 gelangt ein Motor in ein Kutschgestell – Daimlers erstes Automobil und der erste vierrädrige Kraftwagen der Welt mit Benzinantrieb. Aus 462 Kubikzentimeter Hubraum leistet das weiter entwickelte, noch luftgekühlte Aggregat jetzt 0,81 kW bei 650/min, die Höchstdrehzahl liegt bei 900/min. Und es ist erneut leichter als das Vorgängeraggregat – es wiegt nur rund 40 Kilogramm. Bei der Kutsche handelt es sich um eine „Americain“, dunkelblau mit roten Zierstreifen, schwarzen Ledersitzen und einer „Laterne mit Schein“, so steht es in den Lieferunterlagen der Wagenbaufirma Wimpf & Sohn in Stuttgart vom Sommer 1886. Der Motor ist in der Mitte vor der hinteren Sitzbank angeordnet. 1887 wird der Motor mit einer Wasserkühlung ausgerüstet.

    Neben dem Motor ist das entscheidend Neue an diesem Gefährt die Kraftübertragung. Die Riemenscheibe des Motors treibt je nach gewählter Übersetzung verschieden große Scheiben einer Vorgelegewelle an. Von dieser werden über beidseitige Ritzel die an den Hinterrädern montierten Zahnräder angetrieben. Anstelle eines Differenzials befindet sich auf beiden Seiten der Vorgelegewelle je eine Rutschkupplung.

    3. April 1885: Gottlieb Daimler meldet die „Standuhr“ zum Patent an

    Das „Motorkutsche“ genannte Gefährt erreicht mit der „Standuhr“ immerhin schon 16 km/h. Öffentlich dokumentiert sind die Fahrten mit der Motorkutsche allerdings erst im Sommer 1888. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist, dass Daimler am 17. Juli 1888 einen Antrag auf eine Fahrgenehmigung stellt für „eine viersitzige, leichte Chaise mit kleinem Motor“; der Führerschein und damit eine weitere Neuerung kündigt sich an.

    Am 9. Oktober 1886 schließlich meldet Daimler seine „Einrichtung zum Betriebe der Schraubenwelle eines Schiffes mittels Gas oder Petroleumkraftmaschine“ zum Patent an und präsentiert seine Boote mit diesem Antrieb bei einigen Anlässen. Auf das größte Interesse stößt die neue Antriebsquelle vor allem in Hamburg, wohin Daimler bald Bootsmotoren in großer Stückzahl liefert. Somit beginnt der Siegeszug des schnelllaufenden Verbrennungsmotors auf dem Wasser – doch der zu Lande sollte bald folgen.

    Quelle: Daimler AG

    Themen: Classic, Historie | 4 Kommentare »

    4 Kommentare to “3. April 1885: Gottlieb Daimler meldet die „Standuhr“ zum Patent an”

    1. Holger Z. meint:
      5.November 2010 at 09:13

      Hallo,

      ich bin etwas verwirrt. Überall sonst im Netz findet man, dass dieses Patent bereits 1883 angemeldet wurde.

    2. Achim meint:
      5.November 2010 at 09:54

      Wie man oben rechts auf dem Patent sieht, steht dort: “Ausgegeben den 01.04.1886″. Die Informationen die Du aus dem Internet hast sind also falsch. Ich würde nicht all zu viel glauben was im Internet steht, da kann ja JEDER was reinschreiben.

    3. Bernd meint:
      5.November 2010 at 10:19

      Man sollte auch unterscheiden zwischen Datum der Anmeldung des Patentes und der tatsächlichen Erteilung! Das sind 2 Paar Schuhe zwischen denen heutzutage ca. 18 Monate liegen, denn das Patentamt muss auch je nach Anspruchsweite (national / international) prüfen ob die in der Patentanmeldung erhobenen Ansprüche nicht schon anderweitig abgedeckt sind. Ohne jetzt recherchiert zu haben kann es da also schon zu unterschieden kommen je nach dem von welchem Datum man spricht.

    4. Bernd meint:
      5.November 2010 at 10:20

      Man sollte auch unterscheiden zwischen Datum der Anmeldung des Patentes, der tatsächlichen Erteilung und dessen Offenlegung! Das sind alles verschiedene Paar Schuhe zwischen denen heutzutage ca. 18 Monate liegen, denn das Patentamt muss auch je nach Anspruchsweite (national / international) prüfen ob die in der Patentanmeldung erhobenen Ansprüche nicht schon anderweitig abgedeckt sind. Ohne jetzt recherchiert zu haben kann es da also schon zu unterschieden kommen je nach dem von welchem Datum man spricht und was damals an Bearbeitungszeiten aufkamen.

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