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    Mercedes zahlt unzufriedenen US-Kunden Entschädigung von rund 168.000 Dollar

    Von Markus Jordan | 12.März 2010

    Nicht ganz so glücklich ist es für Mercedes-Benz in den USA gelaufen: Weil ein Geschäftsmann mit dessen E320 unzufrieden war, setzte dessen Anwalt Mercedes-Benz USA eine Frist von 30 Tagen, um das Fahrzeug zurückzunehmen und seinem Mandanten den Kaufpreis zurückzuzahlen.

    Der Kunde hatte Startprobeleme, trotz mehrerer Reparaturen liess sich das Problem jedoch nicht beheben. Mercedes erklärte sich mit der Rückgabe einverstanden – konnte aber die Frist nicht einhalten. Ein Richter sprach den Geschäftsmann nun eine Entschädigung von 168.000 Dollar zu – die doppelte Summe des Kaufpreises plus Zinsen – parallel muss Mercedes die Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von 314.000 Dollar übernehmen.

    Grundlage des Urteilspruchs ist ein Verbrauchergesetz, das Käufer pannenbehafteter Autos schützen soll. Gesetze dieser Art gibt in nahezu allen US-Staaten, Wisconsin hat allerdings eines der schärfsten. Eine Sprecherin des Herstellers äusserte sich über den Urteilsspruch enttäuscht, das Unternehmen erwäge eine Anfechtung des Schuldspruchs.

    Bild: Daimler AG

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